Kann ein alkoholisierter Fußgänger den Führerschein verlieren?

Auch alkoholisierte Fußgänger können den Führerschein verlieren – allerdings nur in Extremfällen.
Viele Menschen glauben, dass sie sich betrunken im Straßenverkehr benehmen können wie sie möchten – solange sie nicht in einem Auto oder auf einem Fahrrad sitzen.
Aber stimmt das überhaupt? Kann man den Führerschein nur verlieren, wenn man im betrunkenen Zustand ein Transportmittel nutzt und es dabei selbst steuert?
Wir sind dieser Frage auf den Grund gegangen und haben festgestellt, dass auch Fußgänger ihren Führerschein verlieren können, wenn sie zu tief ins Glas geschaut haben und sich dabei im Straßenverkehr daneben benehmen.
Hierbei gelten allerdings keine festen Promillegrenzen – es kommt viel eher auf das persönliche Verhalten des Fußgängers im Rausch an. Letztendlich muss ein Richter entscheiden, ob der Führerscheinentzug gerechtfertigt ist.
Die wichtigsten Infos in Kürze
- Fußgängern kann tatsächlich der Führerschein aufgrund von Alkoholkonsum entzogen werden
- Man muss einiges dafür tun, damit es soweit kommt
- Es gibt bei Fußgängern keine festgesetzten Promillegrenzen. Der Richter muss stattdessen das individuelle Verhalten beurteilen
Hürden für Führerscheinentzug bei Fußgängern sind hoch angesetzt
Während bei Auto– oder Zweiradfahrern das Überschreiten bestimmter Promillegrenzen alleine schon ausreicht, um ein Fahrverbot auszusprechen und den Führerschein auf bestimmte Zeit zu entziehen, hat die Rechtsprechung gezeigt, dass Richter bei Fußgängern die Latte deutlich höher angesetzt haben.
Zunächst einmal muss gesagt werden, dass für Fußgänger per Gesetz keine Promille-Obergrenze festgelegt ist. Ausschlaggebend für die Frage, ob der Führerschein entzogen wird oder nicht, ist alleine das Verhalten des alkoholisierten Fußgängers. Jegliches Fehlverhalten wie das Torkeln in der Fußgängerzone oder ein wie auch immer gearteter Eingriff in den Straßenverkehr kann den Führerscheinentzug zur Folge haben.
Jedoch droht betrunkenen Fußgängern der Führerscheinentzug eventuell auch dann, wenn sie nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen – zum Beispiel wenn ein Betrunkener auf einem Volksfest randaliert. Auch das haben verschiedene Gerichtsurteile in der Vergangenheit gezeigt.
Kein Führerscheinentzug ohne MPU
Allerdings bedarf es vor dem Entzug der Fahrerlaubnis bei auffällig gewordenen Fußgängern einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, der sogenannte Idiotentest). Erst wenn die MPU zu Ungunsten des Getesteten ausfällt, darf ihm der Führerschein entzogen werden.
Häufig wird in solchen Fällen davon ausgegangen, dass der Betroffene ein ausgeprägtes Alkoholproblem haben könnte und er deshalb als psychisch instabil eingestuft wird. Das hat zur Folge, dass die Person – zumindest zeitweise – als nicht geeignet zum Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr eingestuft wird.
Nach Führerscheinentzug: Abstinenz muss bewiesen werden
Möchte der Betroffene nun nach Ablauf der im Urteil festgelegten Frist seine Fahrerlaubnis zurückerlangen, muss er einen Nachweis erbringen, dass er innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abstinent gelebt hat.
Dazu wird der Betroffene in unregelmäßigen Abständen zu einem medizinischen Test bestellt, bei der die Abstinenz durch unterschiedliche Maßnahmen (Blut- oder Urinuntersuchung) überprüft wird. Dabei variiert die Anzahl der vorgeschrieben Untersuchungen in Abhängigkeit zur Dauer des Führerscheinentzuges. Vorgeschrieben sind mindestens sechs und im schlimmsten Fall zwölf dieser einmal im Monat kurzfristig anberaumten Untersuchungen.
Fazit: Ja, auch Fußgängern kann der Führerschein entzogen werden
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann also auch Fußgängern drohen, aber – das haben deutsche Gerichte entschieden – nur unter bestimmten und eng gefassten Voraussetzungen. Trotz allem muss die Eingangsfrage eindeutig mit einem Ja beantwortet werden. Fußgängern kann sehr wohl der Führerschein entzogen werden.
Da Promillegrenzen allerdings bei Fußgängern keine Rolle spielen, helfen Alkoholtester in diesem Fall nicht weiter. Viel wichtiger ist hierbei, dass man sich selbst unter Kontrolle behält und nicht negativ in den Straßenverkehr eingreift.